Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) der pcvisit Software AG
Stand: 08.02.2022 Version 2022-02
Inhaltsverzeichnis
Lizenzbedingungen für die FREE Version der Standardsoftware pcvisit („Lizenzbedingungen pcvisit FREE“) 3
Umfang der Nutzungsrechte an pcvisit FREE 5
Untersuchung und Tests von pcvisit FREE und Reverse Engineering 6
Programme Dritter und freie Lizenzen 7
Besondere Pflichten des Lizenznehmers 7
Lizenzbedingungen für die PROFI Version der Standardsoftware pcvisit („Lizenzbedingungen pcvisit PROFI“) 12
Umfang der Nutzungsrechte an pcvisit PROFI 14
Untersuchung und Tests von pcvisit PROFI und Reverse Engineering 16
Programme Dritter und freie Lizenzen 17
Besondere Pflichten des Lizenznehmers 17
Lizenzbedingungen für die Standardsoftware Remote2Office („Lizenzbedingungen Remote2Office“) 22
Umfang der Nutzungsrechte an Remote2Office 24
Untersuchung und Tests von Remote2Office und Reverse Engineering 26
Programme Dritter und freie Lizenzen 26
Besondere Pflichten des Lizenznehmers 27
Lizenzbedingungen für die FREE Version der Standardsoftware pcvisit („Lizenzbedingungen pcvisit FREE“) {#lizenzbedingungen-für-die-free-version-der-standardsoftware-pcvisit-(„lizenzbedingungen-pcvisit-free“)}
Stand: Februar 2022
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Allgemeines {#allgemeines}
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Die Firma pcvisit Software AG, Manfred-von-Ardenne-Ring 20, 01099 Dresden (im Folgenden „PCVISIT“) stimmt der Nutzung von pcvisit FREE durch den Lizenznehmer und die Nutzer nur unter den folgenden Bedingungen zu.
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pcvisit FREE ist rechtlich geschützt. Das Urheberrecht, Patentrechte, Markenrechte und alle sonstigen Schutzrechte an pcvisit FREE stehen im Verhältnis zum Lizenznehmer bzw. dem jeweiligen Nutzer ausschließlich PCVISIT zu.
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Definitionen {#definitionen}
Im Sinne dieser Lizenzbedingungen ist oder sind
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Fernwartung Zeitraum ununterbrochener aktiver Verbindung von pcvisit FREE mit dem Remote Host zur Ausführung von Remote-Services auf dem Remote Host;
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freie Lizenz eine unentgeltliche Nutzungslizenz, die die Nutzung, Weiterverbreitung und Änderung urheberrechtlich geschützter Werke unter bestimmten und in den dazugehörigen Lizenzbedingungen näher bestimmten Voraussetzungen erlaubt (z.B. bei Open Source Software unter der BSD-Lizenz oder LGPL-Lizenz oder bei Bildern unter der Creative Commons License);
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Hauptvertrag der Vertrag zwischen PCVISIT und dem Lizenznehmer, aufgrund dessen der Lizenznehmer pcvisit FREE nutzt;
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Inhaltsdaten Inhalte, wie z.B. Texte, Bilder, Grafiken, Videos und Tonaufnahmen, die vom Lizenznehmer bzw. den Nutzern im Rahmen der Nutzung von pcvisit FREE verarbeitet werden;
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Lizenzgebiet das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, Österreich und der Schweiz, es sei denn, dass der Hauptvertrag etwas Abweichendes bestimmt;
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Lizenznehmer jede natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft, der als Partei des Hauptvertrags Nutzungsrechte an pcvisit FREE eingeräumt werden;
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Named User solche Nutzer aus dem Herrschaftsbereich des Lizenznehmers, die mit einem ihnen jeweils fest zugewiesenen Zugang auf pcvisit FREE zugreifen;
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Nutzer jede natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft, die pcvisit FREE nutzt, insbesondere die Mitarbeiter, Organe, Erfüllungsgehilfen, verbundene Unternehmen, Subunternehmer und Kunden des Lizenznehmers;
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pcvisit FREE die Standardsoftware pcvisit in der FREE Version bestehend aus dem als Software as a Service bereitgestellten Hauptprogramm sowie den auf den Remote Hosts zu installierenden Clients in dem im Hauptvertrag vereinbarten Umfang einschließlich sämtlicher Bestandteile und Erweiterungen;
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Remote Host physischer oder virtueller Rechner, insbesondere Server, Arbeitsplatzrechner, Notebook, Tablet, virtueller Server oder virtueller Desktop, der mit pcvisit FREE zu Zwecken der Fernwartung des betreffenden Rechners verbunden werden kann;
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unzulässige Inhaltsdaten solche Inhaltsdaten, welche gegen das Gesetz, eine behördliche Anordnung oder gegen die guten Sitten verstoßen oder Schadsoftware beinhalten bzw. deren Verbreitung fördern; hierzu zählen insbesondere Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und gegen die Bestimmungen des Jugend- und Datenschutzes, strafbare und wettbewerbswidrige Handlungen, Verletzungen von Rechten Dritter, namentlich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, des Rechts am eigenen Bild, von Urheberrechten, Namensrechten, Marken-, Firmen- und sonstigen gewerblichen Schutzrechten, Verletzungen eines Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisses sowie pornografische, gewaltverherrlichende, diskriminierende, religiöse Gefühle verletzende, rassistische oder rechtsextreme Inhalte, Hassreden, Spam und sonstige unerwünschte Werbung, Viren, Würmer, Trojaner sowie Phishing-Links.
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Umfang der Nutzungsrechte an pcvisit FREE {#umfang-der-nutzungsrechte-an-pcvisit-free}
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PCVISIT gewährt dem Lizenznehmer ein rein schuldrechtliches, jederzeit frei widerrufliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht auf Zeit an pcvisit FREE für das Lizenzgebiet. Das Nutzungsrecht endet, ohne dass es eines Widerrufs oder einer Kündigung bedarf, nach Ablauf des für die unentgeltliche Nutzung bestimmten Zeitraums.
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Das Hauptprogramm von pcvisit FREE darf vom Lizenznehmer vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung im Hauptvertrag nur
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im Unternehmen des Lizenznehmers,
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für die im Hauptvertrag vereinbarte Anzahl Named User und
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durch die jeweils zugewiesenen Named User
genutzt werden. Die Anzahl der monatlichen Fernwartungen sowie der verbundenen Remote Hosts ist bei pcvisit FREE auf die im Einzelvertrag vereinbarte Anzahl begrenzt.
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Das Nutzungsrecht ist auf den Zweck der Überlassung von pcvisit FREE beschränkt. pcvisit FREE darf vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung im Hauptvertrag nicht in einer Weise eingesetzt werden, die zu erheblichen Schäden beim Lizenznehmer, Dritten oder der Umwelt führen kann. Insbesondere, aber nicht ausschließlich ist daher vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung im Hauptvertrag der Einsatz von pcvisit FREE untersagt, soweit die Nutzung
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im Zusammenhang mit der Durchführung von Tierversuchen oder Versuchen an Menschen,
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im Zusammenhang mit der KFZ-Produktion/-Konstruktion, mit Maschinen, die direkt den Fertigungsprozess von Produkten steuern, mit Systemen, die den sicheren Betrieb und die Steuerung von Straßen- und Schienenfahrzeugen regeln, oder mit der Medizin- und Labortechnik, oder
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im Bereich der Medizin, des Militärs, der Rüstung, der Herstellung von Waffen, der Atomkraft oder der Luft- und Raumfahrt
erfolgt.
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Alle anderen Nutzungshandlungen, insbesondere die Vermietung, die Leihe und der sonstige Gebrauch von pcvisit FREE durch und für Dritte (z.B. durch Outsourcing, Rechenzentrumstätigkeiten, Application Service Providing, Cloud Services) sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung von PCVISIT nicht erlaubt.
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pcvisit FREE, Unterlagen, Vorschläge, Testprogramme und sonstige im Zusammenhang mit pcvisit FREE stehende Gegenstände von PCVISIT, die dem Lizenznehmer vor oder nach Abschluss des Hauptvertrags zugänglich gemacht werden, gelten als geistiges Eigentum und als Geschäfts- und Betriebsgeheimnis von PCVISIT. Sie dürfen, soweit sich aus dem Vorstehenden nichts Abweichendes ergibt, ohne schriftliche Gestattung von PCVISIT nicht, gleich in welcher Weise, genutzt werden und sind nach § 9 („Geheimhaltung“) geheim zu halten.
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Untersuchung und Tests von pcvisit FREE und Reverse Engineering {#untersuchung-und-tests-von-pcvisit-free-und-reverse-engineering}
- Der Lizenznehmer und der jeweilige Nutzer dürfen ohne Zustimmung von PCVISIT das Funktionieren von pcvisit FREE nur beobachten, untersuchen oder testen, um die einem Programmelement zugrundeliegenden Ideen und Grundsätze zu ermitteln, wenn dies durch Handlungen geschieht, zu denen der Lizenznehmer bzw. der jeweilige Nutzer berechtigt ist, insbesondere weil diese vom bestimmungsgemäßen Zweck der Überlassung von pcvisit FREE umfasst sind.
- Die Durchführung von Untersuchungen und Tests von pcvisit FREE bzw. die Verwendung von Ergebnissen solcher Untersuchungen und Tests zur Herstellung von identischer oder ähnlicher Software oder einer identischen oder ähnlichen Funktionalität ist untersagt. Dies gilt auch dann, wenn die Untersuchungen und Tests bzw. die Verwendung der daraus gewonnen Ergebnisse ohne eine Dekompilierung von pcvisit FREE erfolgen.
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Widerruf des Nutzungsrechts {#widerruf-des-nutzungsrechts}
PCVISIT kann jederzeit das Nutzungsrecht frei widerrufen und sämtliche Leistungen im Zusammenhang mit der Überlassung einstellen.
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Programme Dritter und freie Lizenzen {#programme-dritter-und-freie-lizenzen}
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Soweit pcvisit FREE ein Programm Dritter bzw. ein unter einer freien Lizenz stehendes Programm enthält oder nutzt, gelten abweichend die für diese Programme jeweils gültigen Lizenzbedingungen.
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pcvisit FREE enthält bzw. nutzt insbesondere Programmbibliotheken, die von Dritten bzw. unter einer freien Lizenz bereitgestellt werden.
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Die betroffenen Programme Dritter und die dazugehörigen Lizenzbedingungen können unter dem Link http://www.pcvisit.de/third-party abgerufen werden, die Lizenzbedingungen sind einzuhalten.
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Besondere Pflichten des Lizenznehmers {#besondere-pflichten-des-lizenznehmers}
- Der Lizenznehmer und die Nutzer verpflichten sich,
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pcvisit FREE auf Funktionalität zu prüfen und sich von der korrekten Funktionsweise und Anwendung zu überzeugen, bevor pcvisit FREE produktiv genutzt wird,
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vor dem Programmstart von pcvisit FREE allen bekannten und bei pflichtgemäßer Sorgfalt erkennbaren Risiken und Gefahren, die durch die Nutzung von pcvisit FREE entstehen könnten, durch geeignete Sicherheitsvorkehrungen vorzubeugen.
- Der Lizenznehmer verpflichtet sich darüber hinaus,
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die Nutzer über die vorliegenden Lizenzbedingungen zu informieren und sich zu versichern, dass die Nutzer mit den Lizenzbedingungen einverstanden sind,
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die Nutzer über alle möglichen Risiken und Gefahren im Zusammenhang mit der Nutzung von pcvisit FREE zu informieren.
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Soweit im Hauptvertrag nichts anderes vereinbart ist, stellt der Lizenznehmer bzw. der jeweilige Nutzer die in seiner Betriebssphäre erforderliche Hard- und Softwareinfrastruktur zur Verfügung und trifft die erforderlichen Vorkehrungen gegen unberechtigte Zugriffe auf seine Systeme von außen, Datenverlust sowie die Infektion mit und Verbreitung von Schadsoftware (z.B. durch Antivirenprogramme, Firewalls, Penetrationstests, Datensicherung und insbesondere angemessene Back-up-Routinen nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik sowohl für Daten als auch Programme, Störungsdiagnose, regelmäßige Prüfung der Ergebnisse, Notfallplanung).
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Da die Überlassung von pcvisit FREE unentgeltlich erfolgt und sich PCVISIT daher vorbehält, die Leistung jederzeit und ohne Vorankündigung einzustellen, wird der Lizenznehmer bzw. der jeweilige Nutzer stets alle von ihm benötigten Daten gesondert speichern, um diese auch nach Leistungseinstellung weiterverwenden zu können.
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Den Lizenznehmer und die Nutzer treffen darüber hinaus zum Zweck der Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Nutzung von pcvisit FREE Verhaltenspflichten, deren Nichtbefolgung zu Nachteilen insbesondere zur Sperrung des Zugangs des Lizenznehmers bzw. der betreffenden Nutzer, Kündigung des Hauptvertrags und Schadensersatzansprüchen führen kann.
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Der Lizenznehmer und die Nutzer sind insbesondere verpflichtet, pcvisit FREE nicht rechtsmissbräuchlich oder in sittenwidriger Weise zu nutzen und die Gesetze sowie die Rechte Dritter zu respektieren. Dies schließt folgende Pflichten ein:
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Vor jeder Verarbeitung von Inhaltsdaten ist sicherzustellen, dass es sich dabei nicht um unzulässige Inhaltsdaten handelt.
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Soweit möglich und zumutbar, sind personenbezogene Daten vor einer Verarbeitung mit pcvisit FREE unkenntlich zu machen, zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren.
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Enthalten Inhaltsdaten personenbezogene Daten (z.B. Kontaktdaten eines Ansprechpartners oder eines Einzelunternehmens, Daten eines eigenen Mitarbeiters des Lizenznehmers), so sind alle datenschutzrechtlichen Vorgaben zu erfüllen, insbesondere ist der Betroffene hinreichend über die Datenverarbeitung zu informieren, eine gegebenenfalls erforderliche Einwilligung des Betroffenen einzuholen und die Erfüllung der datenschutzrechtlichen Anforderungen beweissicher zu dokumentieren und aufzubewahren. Die Aufzeichnungen sind zu vernichten, sobald sie nicht länger benötigt werden. Der Lizenznehmer ist darüber hinaus hinsichtlich der Inhaltsdaten „Verantwortlicher“ im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung und daher insoweit für die Einhaltung aller weiteren Pflichten des Verantwortlichen nach der EU-Datenschutzgrundverordnung verantwortlich.
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Vor jeder Verarbeitung von Inhaltsdaten ist zu prüfen, ob die erforderlichen Rechte am Werk (z.B. Texte, Fotografien, Bilder, Grafiken) sowie an Markennamen, Firmennamen, Logos und sonstigen Kennzeichen und Rechten bestehen. Bei Fotografien ist die weitere Prüfung erforderlich, ob von den abgebildeten Personen die erforderliche Einwilligung vorliegt; ohne diese Einwilligung darf eine Verarbeitung nicht erfolgen.
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Eine übermäßige Belastung von pcvisit FREE durch unsachgemäße Nutzung ist zu unterlassen.
- Der Lizenznehmer und die Nutzer haben
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bei erforderlichen Registrierungen und sonstigen zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlichen Abfragen vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen,
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soweit bei der Registrierung erforderlich, einen Benutzernamen zu wählen, der weder gegen Rechte Dritter noch gegen sonstige Namens- und Markenrechte oder die guten Sitten verstoßen darf,
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das Passwort geheim zu halten und es Dritten keinesfalls mitzuteilen sowie PCVISIT unverzüglich zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass sein Zugang von Dritten missbraucht wird oder wurde,
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bei einer nachträglichen Änderung der abgefragten Daten diese PCVISIT unverzüglich mitzuteilen.
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Der Lizenznehmer hat PCVISIT den aus einer Pflichtverletzung resultierenden Schaden zu ersetzen, es sei denn, dass der Lizenznehmer diesen nicht zu vertreten hat. Der Lizenznehmer stellt PCVISIT von allen Nachteilen frei, welche PCVISIT aufgrund der Inanspruchnahme durch Dritte wegen vom Lizenznehmer zu vertretender schädigender Handlungen des Lizenznehmers entstehen. PCVISIT ist berechtigt, die Zahlung eines angemessenen Vorschusses auf eventuelle Rechtsverteidigungs- und/oder Rechtsberatungskosten zu verlangen.
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Die Regelung des Absatz 8 gilt für die Haftung des Nutzers entsprechend, soweit ein Nutzer eine ihn nach dieser Lizenzvereinbarung treffende Pflicht verletzt hat, es sei denn, der Nutzer hat dies nicht zu vertreten. Wurde die Pflichtverletzung durch mehrere Nutzer begangen, so haften diese als Gesamtschuldner. Ebenso liegt Gesamtschuld vor, soweit der Lizenznehmer neben einem Nutzer oder mehreren Nutzern haftet.
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Weitergehende Verpflichtungen des Lizenznehmers und der Nutzer aus dem Hauptvertrag bzw. nach dem Gesetz bleiben unberührt.
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Geheimhaltung {#geheimhaltung}
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Der Lizenznehmer und die Nutzer verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit der Softwarenutzung erlangten Informationen von PCVISIT (z.B. Informationen über Details der Arbeitsweise von pcvisit FREE, aus Benutzerdokumentationen und sonstigen Unterlagen), auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn, sie sind ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt geworden. Der Lizenznehmer und die Nutzer verwahren und sichern diese vertraulichen Informationen so, dass ein Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist.
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Der Lizenznehmer und die Nutzer machen die nach Absatz 1 geheim zu haltenden Informationen nur den Mitarbeitern und sonstigen Dritten zugänglich, die den Zugang zu diesen Informationen zur Ausübung der ihnen eingeräumten Dienstaufgaben benötigen. Sie belehren diese Personen über die Geheimhaltungsbedürftigkeit der vertraulichen Informationen.
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Weitergehende Verpflichtungen des Lizenznehmers bzw. der Nutzer aus dem Hauptvertrag oder einer gesondert abgeschlossenen Vertraulichkeitsvereinbarung sowie aus dem Gesetz bleiben unberührt.
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Neue Versionen {#neue-versionen}
Soweit und solange PCVISIT mit der Lieferung eines Updates, Upgrades, Patches oder einer sonstigen neuen Version von pcvisit FREE keine neuen Lizenzbedingungen bekannt gibt, gelten die vorliegenden Lizenzbedingungen auch für neue Versionen von pcvisit FREE.
Lizenzbedingungen für die PROFI Version der Standardsoftware pcvisit („Lizenzbedingungen pcvisit PROFI“) {#lizenzbedingungen-für-die-profi-version-der-standardsoftware-pcvisit-(„lizenzbedingungen-pcvisit-profi“)}
Stand: Februar 2022
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Allgemeines {#allgemeines-1}
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Die Firma pcvisit Software AG, Manfred-von-Ardenne-Ring 20, 01099 Dresden (im Folgenden „PCVISIT“) stimmt der Nutzung von pcvisit PROFI durch den Lizenznehmer und die Nutzer nur unter den folgenden Bedingungen zu.
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pcvisit PROFI ist rechtlich geschützt. Das Urheberrecht, Patentrechte, Markenrechte und alle sonstigen Schutzrechte an pcvisit PROFI stehen im Verhältnis zum Lizenznehmer bzw. dem jeweiligen Nutzer ausschließlich PCVISIT zu.
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Definitionen {#definitionen-1}
Im Sinne dieser Lizenzbedingungen ist oder sind
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Concurrent User gleichzeitig auf pcvisit PROFI zugreifende Nutzer;
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Fernwartung Zeitraum ununterbrochener aktiver Verbindung von pcvisit PROFI mit dem Remote Host zur Ausführung von Remote-Services auf dem Remote Host;
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freie Lizenz eine unentgeltliche Nutzungslizenz, die die Nutzung, Weiterverbreitung und Änderung urheberrechtlich geschützter Werke unter bestimmten und in den dazugehörigen Lizenzbedingungen näher bestimmten Voraussetzungen erlaubt (z.B. bei Open Source Software unter der BSD-Lizenz oder LGPL-Lizenz oder bei Bildern unter der Creative Commons License);
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Hauptvertrag der Vertrag zwischen PCVISIT und dem Lizenznehmer, aufgrund dessen der Lizenznehmer pcvisit PROFI nutzt;
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Inhaltsdaten Inhalte, wie z.B. Texte, Bilder, Grafiken, Videos und Tonaufnahmen, die vom Lizenznehmer bzw. den Nutzern im Rahmen der Nutzung von pcvisit PROFI verarbeitet werden;
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Lizenzgebiet das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, Österreich und der Schweiz, es sei denn, dass der Hauptvertrag etwas Abweichendes bestimmt;
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Lizenznehmer jede natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft, als Partei des Hauptvertrags der Nutzungsrechte an pcvisit PROFI eingeräumt werden;
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Named User solche Nutzer aus dem Herrschaftsbereich des Lizenznehmers, die mit einem ihnen jeweils fest zugewiesenen Zugang auf pcvisit PROFI zugreifen;
-
Nutzer jede natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft, welche pcvisit PROFI nutzt, insbesondere die Mitarbeiter, Organe, Erfüllungsgehilfen, verbundene Unternehmen, Subunternehmer und Kunden des Lizenznehmers;
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pcvisit PROFI die Standardsoftware pcvisit in der PROFI Version bestehend aus dem als Software as a Service bereitgestellten Hauptprogramm sowie den auf den Remote Hosts zu installierenden Clients in dem im Hauptvertrag vereinbarten Umfang einschließlich sämtlicher Bestandteile und Erweiterungen;
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Remote Host physischer oder virtueller Rechner, insbesondere Server, Arbeitsplatzrechner, Notebook, Tablet, virtueller Server oder virtueller Desktop, der mit pcvisit PROFI zu Zwecken der Fernwartung des betreffenden Rechners verbunden werden kann;
-
unzulässige Inhaltsdaten solche Inhaltsdaten, welche gegen das Gesetz, eine behördliche Anordnung oder gegen die guten Sitten verstoßen oder Schadsoftware beinhalten bzw. deren Verbreitung fördern; hierzu zählen insbesondere Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und gegen die Bestimmungen des Jugend- und Datenschutzes, strafbare und wettbewerbswidrige Handlungen, Verletzungen von Rechten Dritter, namentlich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, des Rechts am eigenen Bild, von Urheberrechten, Namensrechten, Marken-, Firmen- und sonstigen gewerblichen Schutzrechten, Verletzungen eines Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisses sowie pornografische, gewaltverherrlichende, diskriminierende, religiöse Gefühle verletzende, rassistische oder rechtsextreme Inhalte, Hassreden, Spam und sonstige unerwünschte Werbung, Viren, Würmer, Trojaner sowie Phishing-Links.
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Umfang der Nutzungsrechte an pcvisit PROFI {#umfang-der-nutzungsrechte-an-pcvisit-profi}
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PCVISIT gewährt dem Lizenznehmer ein rein schuldrechtliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht auf Zeit an pcvisit PROFI für das Lizenzgebiet. Die Beendigung des Nutzungsrechts richtet sich nach dem Hauptvertrag. Jede Nutzung außerhalb des Lizenzgebiets ist untersagt.
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Das Hauptprogramm von pcvisit PROFI darf vom Lizenznehmer vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung im Hauptvertrag nur
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im Unternehmen des Lizenznehmers,
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für die im Hauptvertrag vereinbarte Anzahl Named User und
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durch die jeweils zugewiesenen Named User
genutzt werden. Im Einzelfall kann im Hauptvertrag als Lizenzmodell auch das der Concurrent User vereinbart worden sein; in diesem Fall gilt statt der vorstehenden Regelung zu den Named Users, dass eine Nutzung nur durch die vereinbarte Höchstzahl von Concurrent Users erfolgen darf. Die Anzahl der monatlichen Fernwartungen sowie der verbundenen Remote Hosts ist bei pcvisit PROFI unbegrenzt.
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Die Clients von pcvisit PROFI dürfen vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung im Hauptvertrag auch außerhalb des Unternehmens des Lizenznehmers und durch beliebig viele Nutzer genutzt werden.
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Der nach dem Hauptvertrag vereinbarte Leistungsumfang von pcvisit PROFI kann vorsehen, dass es dem Lizenznehmer gestattet ist, seinen Kunden eine bestimmte Standardsoftware (z.B. die Standardsoftware „Remote 2 Office“) weiterzuvermieten. Insoweit gilt Absatz 1 mit der Maßgabe, dass das schuldrechtliche und befristete Nutzungsrecht des Lizenznehmers nach dem Hauptvertrag und insbesondere den für die betreffende Standardsoftware geltenden Lizenzbedingungen beschränkt übertragbar ist. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, seine Kunden auf die Einhaltung der für die betreffende Standardsoftware geltenden Lizenzbedingungen zu verpflichten. Für die Standardsoftware Remote 2 Office gilt insbesondere, dass diese nur bei der im Hauptvertrag vereinbarten Anzahl von Kunden des Lizenznehmers und nur auf der im Hauptvertrag vereinbarten Anzahl vom Rechnern installiert und betrieben werden darf.
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Das Nutzungsrecht ist auf den Zweck der Überlassung von pcvisit PROFI beschränkt. pcvisit PROFI darf vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung im Hauptvertrag nicht in einer Weise eingesetzt werden, die zu erheblichen Schäden beim Lizenznehmer, Dritten oder der Umwelt führen kann. Insbesondere, aber nicht ausschließlich ist daher vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung im Hauptvertrag der Einsatz von pcvisit PROFI untersagt, soweit die Nutzung
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im Zusammenhang mit der Durchführung von Tierversuchen oder Versuchen an Menschen,
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im Zusammenhang mit Maschinen, die direkt den Fertigungsprozess von Produkten steuern, mit Systemen, die den sicheren Betrieb und die Steuerung von Straßen- und Schienenfahrzeugen regeln, oder mit der Medizin- und Labortechnik, oder
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im Bereich der Medizin, des Militärs, der Rüstung, der Herstellung von Waffen, der Atomkraft oder der Luft- und Raumfahrt
erfolgt.
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Alle anderen Nutzungshandlungen, insbesondere die über Absatz 4 hinausgehende Vermietung, die Leihe und der sonstige Gebrauch von pcvisit PROFI durch und für Dritte (z.B. durch Outsourcing, Rechenzentrumstätigkeiten, Application Service Providing, Cloud Services) sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung von PCVISIT nicht erlaubt.
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pcvisit PROFI, Unterlagen, Vorschläge, Testprogramme und sonstige im Zusammenhang mit pcvisit PROFI stehende Gegenstände von PCVISIT, die dem Lizenznehmer bzw. einem Nutzer vor oder nach Abschluss des Hauptvertrags zugänglich gemacht werden, gelten als geistiges Eigentum und als Geschäfts- und Betriebsgeheimnis von PCVISIT. Sie dürfen, soweit sich aus dem Vorstehenden nichts Abweichendes ergibt, ohne schriftliche Gestattung von PCVISIT nicht, gleich in welcher Weise, genutzt werden und sind nach § 8 („Geheimhaltung“) geheim zu halten.
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Untersuchung und Tests von pcvisit PROFI und Reverse Engineering {#untersuchung-und-tests-von-pcvisit-profi-und-reverse-engineering}
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Der Lizenznehmer und der jeweilige Nutzer dürfen ohne Zustimmung von PCVISIT das Funktionieren von pcvisit PROFI nur beobachten, untersuchen oder testen, um die einem Programmelement zugrundeliegenden Ideen und Grundsätze zu ermitteln, wenn dies durch Handlungen geschieht, zu denen der Lizenznehmer bzw. der jeweilige Nutzer berechtigt ist, insbesondere weil diese vom bestimmungsgemäßen Zweck der Überlassung von pcvisit PROFI umfasst sind.
-
Die Durchführung von Untersuchungen und Tests von pcvisit PROFI bzw. die Verwendung von Ergebnissen solcher Untersuchungen und Tests zur Herstellung von identischer oder ähnlicher Software oder einer identischen oder ähnlichen Funktionalität ist untersagt. Dies gilt auch dann, wenn die Untersuchungen und Tests bzw. die Verwendung der daraus gewonnen Ergebnisse ohne eine Dekompilierung von pcvisit PROFI erfolgen.
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Programme Dritter und freie Lizenzen {#programme-dritter-und-freie-lizenzen-1}
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Soweit pcvisit PROFI ein Programm Dritter bzw. ein unter einer freien Lizenz stehendes Programm enthält oder nutzt, gelten abweichend die für diese Programme jeweils gültigen Lizenzbedingungen.
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pcvisit PROFI enthält bzw. nutzt insbesondere Programmbibliotheken, die von Dritten bzw. unter einer freien Lizenz bereitgestellt werden.
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Die betroffenen Programme Dritter und die dazugehörigen Lizenzbedingungen können unter dem Link http://www.pcvisit.de/third-party abgerufen werden, die Lizenzbedingungen sind einzuhalten.
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Besondere Pflichten des Lizenznehmers {#besondere-pflichten-des-lizenznehmers-1}
- Der Lizenznehmer verpflichtet sich,
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pcvisit PROFI auf Funktionalität zu prüfen und sich von der korrekten Funktionsweise und Anwendung zu überzeugen, bevor pcvisit PROFI produktiv genutzt wird,
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vor dem Programmstart von pcvisit PROFI allen bekannten und bei pflichtgemäßer Sorgfalt erkennbaren Risiken und Gefahren, die durch die Nutzung von pcvisit PROFI entstehen könnten, durch geeignete Sicherheitsvorkehrungen vorzubeugen.
- Der Lizenznehmer verpflichtet sich darüber hinaus,
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die Nutzer über die vorliegenden Lizenzbedingungen zu informieren und sich zu versichern, dass die Nutzer mit den Lizenzbedingungen einverstanden sind,
-
die Nutzer über alle möglichen Risiken und Gefahren im Zusammenhang mit der Nutzung von pcvisit PROFI zu informieren.
-
Soweit im Hauptvertrag nichts anderes vereinbart ist, stellt der Lizenznehmer bzw. der jeweilige Nutzer die in seiner Betriebssphäre erforderliche Hard- und Softwareinfrastruktur zur Verfügung und trifft die erforderlichen Vorkehrungen gegen unberechtigte Zugriffe auf seine Systeme von außen, Datenverlust sowie die Infektion mit und Verbreitung von Schadsoftware (z.B. durch Antivirenprogramme, Firewalls, Penetrationstests, Datensicherung und insbesondere angemessene Back-up-Routinen nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik sowohl für Daten als auch Programme, Störungsdiagnose, regelmäßige Prüfung der Ergebnisse, Notfallplanung).
-
Den Lizenznehmer und die Nutzer treffen darüber hinaus zum Zweck der Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Nutzung von pcvisit PROFI Verhaltenspflichten, deren Nichtbefolgung zu Nachteilen insbesondere zur Sperrung des Zugangs des Lizenznehmers bzw. der betreffenden Nutzers, Kündigung des Hauptvertrags und Schadensersatzansprüchen führen kann.
-
Der Lizenznehmer und die Nutzer sind insbesondere verpflichtet, pcvisit PROFI nicht rechtsmissbräuchlich oder in sittenwidriger Weise zu nutzen und die Gesetze sowie die Rechte Dritter zu respektieren. Dies schließt folgende Pflichten ein:
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Vor jeder Verarbeitung von Inhaltsdaten ist sicherzustellen, dass es sich dabei nicht um unzulässige Inhaltsdaten handelt.
-
Soweit möglich und zumutbar, sind personenbezogene Daten vor einer Verarbeitung mit pcvisit PROFI unkenntlich zu machen, zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren.
-
Enthalten Inhaltsdaten personenbezogene Daten (z.B. Kontaktdaten eines Ansprechpartners oder eines Einzelunternehmens, Daten eines eigenen Mitarbeiters des Lizenznehmers), so sind alle datenschutzrechtlichen Vorgaben zu erfüllen, insbesondere ist der Betroffene hinreichend über die Datenverarbeitung zu informieren, eine gegebenenfalls erforderliche Einwilligung des Betroffenen einzuholen und die Erfüllung der datenschutzrechtlichen Anforderungen beweissicher zu dokumentieren und aufzubewahren. Die Aufzeichnungen sind zu vernichten, sobald sie nicht länger benötigt werden. Der Lizenznehmer ist darüber hinaus hinsichtlich der Inhaltsdaten „Verantwortlicher“ im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung und daher insoweit für die Einhaltung aller weiteren Pflichten des Verantwortlichen nach der EU-Datenschutzgrundverordnung verantwortlich.
-
Vor jeder Verarbeitung von Inhaltsdaten ist zu prüfen, ob die erforderlichen Rechte am Werk (z.B. Texte, Fotografien, Bilder, Grafiken) sowie an Markennamen, Firmennamen, Logos und sonstigen Kennzeichen und Rechten bestehen. Bei Fotografien ist die weitere Prüfung erforderlich, ob von den abgebildeten Personen die erforderliche Einwilligung vorliegt; ohne diese Einwilligung darf eine Verarbeitung nicht erfolgen.
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Eine übermäßige Belastung von pcvisit PROFI durch unsachgemäße Nutzung ist zu unterlassen.
- Der Lizenznehmer und die Nutzer haben
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bei erforderlichen Registrierungen und sonstigen zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlichen Abfragen vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen,
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soweit bei der Registrierung erforderlich, einen Benutzernamen zu wählen, der weder gegen Rechte Dritter noch gegen sonstige Namens- und Markenrechte oder die guten Sitten verstoßen darf,
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das Passwort geheim zu halten und es Dritten keinesfalls mitzuteilen sowie PCVISIT unverzüglich zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass sein Zugang von Dritten missbraucht wird oder wurde,
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bei einer nachträglichen Änderung der abgefragten Daten diese PCVISIT unverzüglich mitzuteilen.
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Der Lizenznehmer hat PCVISIT den aus einer Pflichtverletzung resultierenden Schaden zu ersetzen, es sei denn, dass der Lizenznehmer diesen nicht zu vertreten hat. Der Lizenznehmer stellt PCVISIT von allen Nachteilen frei, welche PCVISIT aufgrund der Inanspruchnahme durch Dritte wegen vom Lizenznehmer zu vertretender schädigender Handlungen des Lizenznehmers entstehen. PCVISIT ist berechtigt, die Zahlung eines angemessenen Vorschusses auf eventuelle Rechtsverteidigungs- und/oder Rechtsberatungskosten zu verlangen.
-
Die Regelung des Absatz 7 gilt für die Haftung des Nutzers entsprechend, soweit ein Nutzer eine ihn nach dieser Lizenzvereinbarung treffende Pflicht verletzt hat, es sei denn, der Nutzer hat dies nicht zu vertreten. Wurde die Pflichtverletzung durch mehrere Nutzer begangen, so haften diese als Gesamtschuldner. Ebenso liegt Gesamtschuld vor, soweit der Lizenznehmer neben einem Nutzer oder mehreren Nutzern haftet.
-
Weitergehende Verpflichtungen des Lizenznehmers und der Nutzer aus dem Hauptvertrag bzw. nach dem Gesetz bleiben unberührt.
-
Geheimhaltung {#geheimhaltung-1}
-
Der Lizenznehmer und die Nutzer verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit der Softwarenutzung erlangten Informationen von PCVISIT (z.B. Informationen über Details der Arbeitsweise von pcvisit PROFI, aus Benutzerdokumentationen und sonstigen Unterlagen), auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn, sie sind ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt geworden. Der Lizenznehmer und die Nutzer verwahren und sichern diese vertraulichen Informationen so, dass ein Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist.
-
Der Lizenznehmer und die Nutzer machen die nach Absatz 1 geheim zu haltenden Informationen nur den Mitarbeitern und sonstigen Dritten zugänglich, die den Zugang zu diesen Informationen zur Ausübung der ihnen eingeräumten Dienstaufgaben benötigen. Sie belehren diese Personen über die Geheimhaltungsbedürftigkeit der vertraulichen Informationen.
-
Weitergehende Verpflichtungen des Lizenznehmers bzw. der Nutzer aus dem Hauptvertrag oder einer gesondert abgeschlossenen Vertraulichkeitsvereinbarung sowie aus dem Gesetz bleiben unberührt.
-
Neue Versionen {#neue-versionen-1}
Soweit und solange PCVISIT mit der Lieferung eines Updates, Upgrades, Patches oder einer sonstigen neuen Version von pcvisit PROFI keine neuen Lizenzbedingungen bekannt gibt, gelten die vorliegenden Lizenzbedingungen auch für neue Versionen von pcvisit PROFI.
Lizenzbedingungen für die Standardsoftware Remote2Office („Lizenzbedingungen Remote2Office“) {#lizenzbedingungen-für-die-standardsoftware-remote2office-(„lizenzbedingungen-remote2office“)}
Stand: Februar 2022
-
Allgemeines {#allgemeines-2}
-
Die Firma pcvisit Software AG, Manfred-von-Ardenne-Ring 20, 01099 Dresden (im Folgenden „PCVISIT“) stimmt der Nutzung von Remote2Office durch den Lizenznehmer und die Nutzer nur unter den folgenden Bedingungen zu.
-
Remote2Office ist rechtlich geschützt. Das Urheberrecht, Patentrechte, Markenrechte und alle sonstigen Schutzrechte an Remote2Office stehen im Verhältnis zum Lizenznehmer bzw. dem jeweiligen Nutzer ausschließlich PCVISIT zu.
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Soweit ein IT-Dienstleister („Supporter“) Remote2Office als Bestandteil der pcvisit PROFI Version an seine Kunden lizenziert (vermietet) und im Rahmen dessen nutzt (z.B. für seine Kunden installiert, einrichtet und wartet), gelten für die Nutzungsrechte des IT-Dienstleisters an Remote2Office einschließlich seines Rechts zur Unterlizenzierung (Weitervermietung) die „Lizenzbedingungen pcvisit PROFI“.
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Definitionen {#definitionen-2}
Im Sinne dieser Lizenzbedingungen ist oder sind
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Arbeitsplatzrechner Rechner, insbesondere Desktops oder Notebooks, im Unternehmen des Lizenznehmers, auf welche mit Remote2Office zu Zwecken des Fernzugriffs zugegriffen werden kann;
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Fernzugriff Zeitraum ununterbrochener aktiver Verbindung eines Rechners (z.B. eines privaten Notebooks von zuhause aus) per Remote2Office mit einem Arbeitsplatzrechner zur Ausführung von Anwendungen auf dem Arbeitsplatzrechner;
-
freie Lizenz eine unentgeltliche Nutzungslizenz, die die Nutzung, Weiterverbreitung und Änderung urheberrechtlich geschützter Werke unter bestimmten und in den dazugehörigen Lizenzbedingungen näher bestimmten Voraussetzungen erlaubt (z.B. bei Open Source Software unter der BSD-Lizenz oder LGPL-Lizenz oder bei Bildern unter der Creative Commons License);
-
Hauptvertrag der Vertrag zwischen PCVISIT und dem Lizenznehmer, aufgrund dessen der Lizenznehmer Remote2Office nutzt;
-
Inhaltsdaten Inhalte, wie z.B. Texte, Bilder, Grafiken, Videos und Tonaufnahmen, die vom Lizenznehmer bzw. den Nutzern im Rahmen der Nutzung von Remote2Office verarbeitet werden;
-
Lizenzgebiet das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, Österreich und der Schweiz, es sei denn, dass der Hauptvertrag etwas Abweichendes bestimmt;
-
Lizenznehmer jede natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft, als Partei des Hauptvertrags der Nutzungsrechte an Remote2Office zum Zweck der Durchführung von Fernzugriffen eingeräumt werden, insbesondere also Kunden von IT-Dienstleistern, an die Remote2Office durch ihren IT-Dienstleister lizenziert wird oder welche die Lizenz direkt bei PCVISIT erwerben; insoweit wird klargestellt, dass IT-Dienstleister, die selbst Remote2Office zum Zweck der Durchführung von Fernzugriffen nutzen, eine entsprechende Lizenz erwerben müssen, die sich sodann nach den vorliegenden Lizenzbedingungen richtet;
-
Named User solche Nutzer aus dem Herrschaftsbereich des Lizenznehmers, die mit einem ihnen jeweils fest zugewiesenen Zugang (Account) auf Remote2Office zugreifen;
-
Nutzer jede natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft, die Remote2Office nutzt, insbesondere die Mitarbeiter, Organe, Erfüllungsgehilfen, verbundene Unternehmen, Subunternehmer und Kunden des Lizenznehmers;
-
Remote2Office die Standardsoftware Remote2Office bestehend aus dem als Software as a Service bereitgestellten Hauptprogramm sowie gegebenenfalls zu installierenden Clients in dem im Hauptvertrag vereinbarten Umfang einschließlich sämtlicher Bestandteile und Erweiterungen;
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unzulässige Inhaltsdaten solche Inhaltsdaten, welche gegen das Gesetz, eine behördliche Anordnung oder gegen die guten Sitten verstoßen oder Schadsoftware beinhalten bzw. deren Verbreitung fördern; hierzu zählen insbesondere Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und gegen die Bestimmungen des Jugend- und Datenschutzes, strafbare und wettbewerbswidrige Handlungen, Verletzungen von Rechten Dritter, namentlich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, des Rechts am eigenen Bild, von Urheberrechten, Namensrechten, Marken-, Firmen- und sonstigen gewerblichen Schutzrechten, Verletzungen eines Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisses sowie pornografische, gewaltverherrlichende, diskriminierende, religiöse Gefühle verletzende, rassistische oder rechtsextreme Inhalte, Hassreden, Spam und sonstige unerwünschte Werbung, Viren, Würmer, Trojaner sowie Phishing-Links.
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Umfang der Nutzungsrechte an Remote2Office {#umfang-der-nutzungsrechte-an-remote2office}
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PCVISIT gewährt dem Lizenznehmer ein rein schuldrechtliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht auf Zeit an Remote2Office für das Lizenzgebiet. Die Beendigung des Nutzungsrechts richtet sich nach dem Hauptvertrag. Jede Nutzung außerhalb des Lizenzgebiets ist untersagt.
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Remote2Office darf vom Lizenznehmer vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung im Hauptvertrag nur
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für Fernzugriffe auf Arbeitsplatzrechner im Unternehmen des Lizenznehmers,
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für die im Hauptvertrag vereinbarte Anzahl Named User,
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durch die jeweils zugewiesenen Named User und
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für die nach dem Hauptvertrag erlaubte Anzahl von Arbeitplatzrechnern
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genutzt werden. Die Anzahl der monatlichen Fernzugriffe ist bei Remote2Office unbegrenzt.
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Das Nutzungsrecht ist auf den Zweck der Überlassung von Remote2Office beschränkt. Remote2Office darf vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung im Hauptvertrag nicht in einer Weise eingesetzt werden, die zu erheblichen Schäden beim Lizenznehmer, Dritten oder der Umwelt führen kann. Insbesondere, aber nicht ausschließlich ist daher vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung im Hauptvertrag der Einsatz von Remote2Office untersagt, soweit die Nutzung
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im Zusammenhang mit der Durchführung von Tierversuchen oder Versuchen an Menschen,
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im Zusammenhang mit der KFZ-Produktion/-Konstruktion, Maschinen, die direkt den Fertigungsprozess von Produkten steuern, mit Systemen, die den sicheren Betrieb und die Steuerung von Straßen- und Schienenfahrzeugen regeln, oder mit der Medizin- und Labortechnik, oder
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im Bereich der Medizin, des Militärs, der Rüstung, der Herstellung von Waffen, der Atomkraft oder der Luft- und Raumfahrt
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erfolgt.
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Alle anderen Nutzungshandlungen, insbesondere die Vermietung, die Leihe und der sonstige Gebrauch von Remote2Office durch und für Dritte (z.B. durch Outsourcing, Rechenzentrumstätigkeiten, Application Service Providing, Cloud Services) sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung von PCVISIT nicht erlaubt.
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Remote2Office, Unterlagen, Vorschläge, Testprogramme und sonstige im Zusammenhang mit Remote2Office stehende Gegenstände von PCVISIT, die dem Lizenznehmer bzw. einem Nutzer vor oder nach Abschluss des Hauptvertrags zugänglich gemacht werden, gelten als geistiges Eigentum und als Geschäfts- und Betriebsgeheimnis von PCVISIT. Sie dürfen, soweit sich aus dem Vorstehenden nichts Abweichendes ergibt, ohne schriftliche Gestattung von PCVISIT nicht, gleich in welcher Weise, genutzt werden und sind nach § 7 („Geheimhaltung“) geheim zu halten.
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Untersuchung und Tests von Remote2Office und Reverse Engineering {#untersuchung-und-tests-von-remote2office-und-reverse-engineering}
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Der Lizenznehmer und der jeweilige Nutzer dürfen ohne Zustimmung von PCVISIT das Funktionieren von Remote2Office nur beobachten, untersuchen oder testen, um die einem Programmelement zugrundeliegenden Ideen und Grundsätze zu ermitteln, wenn dies durch Handlungen geschieht, zu denen der Lizenznehmer bzw. der jeweilige Nutzer berechtigt ist, insbesondere weil diese vom bestimmungsgemäßen Zweck der Überlassung von Remote2Office umfasst sind.
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Die Durchführung von Untersuchungen und Tests von Remote2Office bzw. die Verwendung von Ergebnissen solcher Untersuchungen und Tests zur Herstellung von identischer oder ähnlicher Software oder einer identischen oder ähnlichen Funktionalität ist untersagt. Dies gilt auch dann, wenn die Untersuchungen und Tests bzw. die Verwendung der daraus gewonnen Ergebnisse ohne eine Dekompilierung von Remote2Office erfolgen.
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Programme Dritter und freie Lizenzen {#programme-dritter-und-freie-lizenzen-2}
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Soweit Remote2Office ein Programm Dritter bzw. ein unter einer freien Lizenz stehendes Programm enthält oder nutzt, gelten abweichend die für diese Programme jeweils gültigen Lizenzbedingungen.
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Remote2Office enthält bzw. nutzt insbesondere Programmbibliotheken, die von Dritten bzw. unter einer freien Lizenz bereitgestellt werden.
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Die betroffenen Programme Dritter und die dazugehörigen Lizenzbedingungen können unter dem Link http://www.pcvisit.de/third-party abgerufen werden, die Lizenzbedingungen sind einzuhalten.
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Besondere Pflichten des Lizenznehmers {#besondere-pflichten-des-lizenznehmers-2}
- Der Lizenznehmer und die Nutzer verpflichten sich,
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Remote2Office auf Funktionalität zu prüfen und sich von der korrekten Funktionsweise und Anwendung zu überzeugen, bevor Remote2Office produktiv genutzt wird,
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vor dem Programmstart von Remote2Office allen bekannten und bei pflichtgemäßer Sorgfalt erkennbaren Risiken und Gefahren, die durch die Nutzung von Remote2Office entstehen könnten, durch geeignete Sicherheitsvorkehrungen vorzubeugen,
- Der Lizenznehmer verpflichtet sich darüber hinaus,
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die Nutzer über die vorliegenden Lizenzbedingungen zu informieren und sich zu versichern, dass die Nutzer mit den Lizenzbedingungen einverstanden sind,
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die Nutzer über alle möglichen Risiken und Gefahren im Zusammenhang mit der Nutzung von Remote2Office zu informieren.
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Soweit im Hauptvertrag nichts anderes vereinbart ist, stellt der Lizenznehmer bzw. der jeweilige Nutzer die in seiner Betriebssphäre erforderliche Hard- und Softwareinfrastruktur zur Verfügung und trifft die erforderlichen Vorkehrungen gegen unberechtigte Zugriffe auf seine Systeme von außen, Datenverlust sowie die Infektion mit und Verbreitung von Schadsoftware (z.B. durch Antivirenprogramme, Firewalls, Penetrationstests, Datensicherung und insbesondere angemessene Back-up-Routinen nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik sowohl für Daten als auch Programme, Störungsdiagnose, regelmäßige Prüfung der Ergebnisse, Notfallplanung).
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Den Lizenznehmer und die Nutzer treffen darüber hinaus zum Zweck der Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Nutzung von Remote2Office Verhaltenspflichten, deren Nichtbefolgung zu Nachteilen insbesondere zur Sperrung des Zugangs des Lizenznehmers bzw. der betreffenden Nutzer, Kündigung des Hauptvertrags und Schadensersatzansprüchen führen kann.
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Der Lizenznehmer und die Nutzer sind insbesondere verpflichtet, Remote2Office nicht rechtsmissbräuchlich oder in sittenwidriger Weise zu nutzen und die Gesetze sowie die Rechte Dritter zu respektieren. Dies schließt folgende Pflichten ein:
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Vor jeder Verarbeitung von Inhaltsdaten ist sicherzustellen, dass es dabei nicht um unzulässige Inhaltsdaten handelt.
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Soweit möglich und zumutbar, sind personenbezogene Daten vor einer Verarbeitung mit Remote2Office unkenntlich zu machen, zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren.
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Enthalten Inhaltsdaten personenbezogene Daten (z.B. Kontaktdaten eines Ansprechpartners oder eines Einzelunternehmens, Daten eines eigenen Mitarbeiters des Lizenznehmers), so sind alle datenschutzrechtlichen Vorgaben erfüllen, insbesondere ist der Betroffene hinreichend über die Datenverarbeitung zu informieren, eine gegebenenfalls erforderliche Einwilligung des Betroffenen einzuholen und die Erfüllung der datenschutzrechtlichen Anforderungen beweissicher zu dokumentieren und aufzubewahren. Die Aufzeichnungen sind zu vernichten, sobald sie nicht länger benötigt werden. Der Lizenznehmer ist darüber hinaus hinsichtlich der Inhaltsdaten „Verantwortlicher“ im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung und daher insoweit für die Einhaltung aller weiteren Pflichten des Verantwortlichen nach der EU-Datenschutzgrundverordnung verantwortlich.
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Vor jeder Verarbeitung von Inhaltsdaten ist zu prüfen, ob die erforderlichen Rechte am Werk (z.B. Texte, Fotografien, Bilder, Grafiken) sowie an Markennamen, Firmennamen, Logos und sonstigen Kennzeichen und Rechten bestehen. Bei Fotografien ist die weitere Prüfung erforderlich, ob von den abgebildeten Personen die erforderliche Einwilligung vorliegt; ohne diese Einwilligung darf eine Verarbeitung nicht erfolgen.
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Eine übermäßige Belastung von Remote2Office durch unsachgemäße Nutzung ist zu unterlassen.
- Der Lizenznehmer und die Nutzer haben
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bei erforderlichen Registrierungen und sonstigen zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlichen Abfragen vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen,
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soweit bei der Registrierung erforderlich, einen Benutzernamen zu wählen, der weder gegen Rechte Dritter noch gegen sonstige Namens- und Markenrechte oder die guten Sitten verstoßen darf,
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das Passwort geheim zu halten und es Dritten keinesfalls mitzuteilen sowie PCVISIT unverzüglich zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass sein Zugang von Dritten missbraucht wird oder wurde,
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bei einer nachträglichen Änderung der abgefragten Daten diese PCVISIT unverzüglich mitzuteilen.
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Der Lizenznehmer hat PCVISIT den aus einer Pflichtverletzung resultierenden Schaden zu ersetzen, es sei denn, dass der Lizenznehmer diesen nicht zu vertreten hat. Der Lizenznehmer stellt PCVISIT von allen Nachteilen frei, welche PCVISIT aufgrund der Inanspruchnahme durch Dritte wegen vom Lizenznehmer zu vertretender schädigender Handlungen des Lizenznehmers entstehen. PCVISIT ist berechtigt, die Zahlung eines angemessenen Vorschusses auf eventuelle Rechtsverteidigungs- und/oder Rechtsberatungskosten zu verlangen.
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Die Regelung des Absatz 7 gilt für die Haftung des Nutzers entsprechend, soweit ein Nutzer eine ihn nach dieser Lizenzvereinbarung treffende Pflicht verletzt hat, es sei denn, der Nutzer hat dies nicht zu vertreten. Wurde die Pflichtverletzung durch mehrere Nutzer begangen, so haften diese als Gesamtschuldner. Ebenso liegt Gesamtschuld vor, soweit der Lizenznehmer neben einem Nutzer oder mehreren Nutzern haftet.
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Weitergehende Verpflichtungen des Lizenznehmers und der Nutzer aus dem Hauptvertrag bzw. nach dem Gesetz bleiben unberührt.
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Geheimhaltung {#geheimhaltung-2}
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Der Lizenznehmer und die Nutzer verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit der Softwarenutzung erlangten Informationen von PCVISIT (z.B. Informationen über Details der Arbeitsweise von Remote2Office, aus Benutzerdokumentationen und sonstigen Unterlagen), auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn, sie sind ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt geworden. Der Lizenznehmer und die Nutzer verwahren und sichern diese vertraulichen Informationen so, dass ein Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist.
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Der Lizenznehmer und die Nutzer machen die nach Absatz 1 geheim zu haltenden Informationen nur den Mitarbeitern und sonstigen Dritten zugänglich, die den Zugang zu diesen Informationen zur Ausübung der ihnen eingeräumten Dienstaufgaben benötigen. Sie belehren diese Personen über die Geheimhaltungsbedürftigkeit der vertraulichen Informationen.
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Weitergehende Verpflichtungen des Lizenznehmers bzw. der Nutzer aus dem Hauptvertrag oder einer gesondert abgeschlossenen Vertraulichkeitsvereinbarung sowie aus dem Gesetz bleiben unberührt.
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Neue Versionen {#neue-versionen-2}
Soweit und solange PCVISIT mit der Lieferung eines Updates, Upgrades, Patches oder einer sonstigen neuen Version von Remote2Office keine neuen Lizenzbedingungen bekannt gibt, gelten die vorliegenden Lizenzbedingungen auch für neue Versionen von Remote2Office.